Der StuWe e. V. fördert Projekte und Anträge von Studierenden der Universität Stuttgart, der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart und der Hochschule der Medien Stuttgart.
Zu beachten:
- Anträge können nur von eingeschriebenen Studierenden der Universität Stuttgart, der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart und der Hochschule der Medien Stuttgart gestellt werden.
- Pflichtveranstaltungen (beispielsweise zur Absolvierung von Studienleistungen notwendige Exkursionen) werden nicht unterstützt.
- Antragsteller sollten bedürftig sein, d.h. nicht über die erforderlichen eigenen Mittel oder die der Eltern zur Durchführung des Vorhabens verfügen können.
- Jede*r Studierende der oben genannten Hochschulen kann nur einmal durch den Stuttgarter Studentenwerk e.V. gefördert werden.
- Für jedes geförderte Vorhaben ist eine Abschlussrechnung mit Kopien der Belege sowie ein Abschlussbericht vorzulegen.
- Zeitlich bereits begonnene Vorhaben können nicht mehr gefördert werden.
- Eine Auszahlung der Zuwendung vor Beginn des Vorhabens ist maximal bis zur Höhe der vorliegenden Angebote und Kostenvoranschläge möglich.
Ggf. darüber hinausgehende Ausgaben können erst auf Vorlage entsprechender Rechnungen abgerufen werden. Es ist auf eine sparsame Verwendung der Zuwendung zu achten.
Antrag stellen
Um einen Antrag zu stellen, schickst du einfach die entsprechenden Unterlagen an unseren Vorsitzenden Herrn Prof. Philipp (klaus.philipp@stuwe-ev.de).